About the role
Die Gemeinde Antiesenhofen schreibt gemäß § 8 und § 9 OÖ Gemeinde-Dienstrecht- und Gehaltsgesetz 2002 idgF. nachstehenden Dienstposten zur Verstärkung unseres Teams öffentlich aus: 1 Gruppenführende Pädagogische Fachkraft mit Leiterfunktion (m/w/d) (Kindergartenleitung) Karenzvertretung<p></p><p></p>Entlohnung: EUR 3.431,20 brutto bei 40 Wochenstunden, Funktionslaufbahn KBP<p></p><p></p>Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden<p></p><p></p>Dienstverhältnis: Vertragsbedienstetenverhältnis<p></p><p></p>Dienstbeginn: ehestmöglich<p></p><p></p>Aufgabenschwerpunkte:<p></p><p></p>Die Aufgaben bestehen im Wesentlichen in der Gestaltung der Erziehungs- und Bildungsarbeit für die in der Gruppe zusammengefassten unter Berücksichtigung der konkreten Situation, der kindlichen Bedürfnisse, der gesetzlichen Aufgabenstellung und der Erkenntnisse zeitgemäßer Erziehungswissenschaften und vorliegender Leitbilder.<p></p><p></p>Allgemeine Aufnahmeerfordernisse:<p></p><p></p>º Die persönliche, insbesondere gesundheitliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind.<p></p><p></p>º Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates<p></p><p></p>º Für männliche Bewerber: erfüllter Präsenz- bzw. Zivildienst <p></p><p></p>º Gute EDV-Kenntnisse<p></p><p></p>º Gute Ausdrucksform in Schrift und Sprache, sowie gute Umgangsformen<p></p><p></p>º Selbstständigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität, Genauigkeit und Teamfähigkeit<p></p><p></p>º Bereitschaft zur Mehrleistung<p></p><p></p>º Bereitschaft zur Teilnahme an Dienstausbildungslehrgängen, zur Ablegung der jeweiligen Prüfungen und der eigenen persönlichen Weiterbildung<p></p> <p></p><p></p>Unbedingt zu erfüllende Voraussetzungen:<p></p><p></p>º Erfolgreiche Ablegung der Reife- und Diplomprüfung für Kindergärten oder die Diplomprüfung für Kindergärten im Rahmen eines Kollegs (gemäß § 4 des Oö. Kinderbildungs- und betreuungs-Dienstgesetz 2014). <p></p><p></p>Besondere Voraussetzungen:<p></p><p></p>º Sensibler und liebevoller Umgang mit Kindern<p></p><p></p>º Team- und Kommunikationsfähigkeit<p></p><p></p>º Flexibilität, Kreativität, Selbstständigkeit und Organisationstalent<p></p><p></p>º EDV - Kenntnisse<p></p><p></p>º Persönliche Belastbarkeit und Bereitschaft zur Weiterbildung<p></p><p></p>º Erfahrung in der Entwicklung und Umsetzung zeitgemäßer, pädagogischer Konzepte<p></p><p></p> Was wir bieten:<p></p><p></p>º abwechslungsreiche Tätigkeit in einem sicheren und teamorientierten Arbeitsumfeld<p></p><p></p>º bestmögliche Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben<p></p><p></p>º spannende Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten in einem großen, dynamischen Unternehmen<p></p><p></p>º innovative Aus- und Weiterbildungsangebote (u.a. Bildungsprogramm, Besuch von Fachseminaren, Kongressen usw.)<p></p><p></p>º Gleichberechtigung und Chancengleichheit<p></p><p></p>º Einen sicheren Arbeitsplatz mit sinnstiftender Arbeit für die Gemeinschaft<p></p><p></p>º Eigenständiges, abwechslungsreiches Aufgabengebiet<p></p><p></p>º Betriebliches Gesundheitsmanagement bzw. KFG-Versicherung<p></p><p></p>º Kollegiales Arbeitsklima<p></p><p></p>Wir haben Ihr Interesse geweckt?<p></p><p></p>Wir laden Sie ein, uns Ihre Bewerbungsunterlagen über amtsleiter@antiesenhofen.ooe.gv.at zu übermitteln.<p></p><p></p>Nähere Informationen unter: https://www.antiesenhofen.at oder bei:<p></p><p></p>Gemeinde Antiesenhofen, Ortsplatz 1, 4980 Antiesenhofen,<p></p><p></p>Bewerbung:<p></p><p></p>Bewerbungsansuchen sind bis spätestens 07.08.2026 bis 12:00 Uhr schriftlich, unter Anschluss eines Lebenslaufes, Geburtsurkunde (Kopie), Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie), Urkunden, Zeugnisse und Foto bei der Gemeinde Antiesenhofen abzugeben. Nähere Auskünfte können gerne beim Gemeindeamt Antiesenhofen eingeholt werden.<p></p><p></p>Auswahlverfahren:<p></p><p></p>Das Auswahlverfahren erfolgt nach den Bestimmungen des § 11 Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002. Eine Vorauswahl auf Basis der vorgelegten Bewerbungsunterlagen wird vorbehalten. Allfällige Kosten (Fahrtspesen etc.) im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt. Die Entlohnung erfolgt nach dem Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgeset