About the role
Stellenausschreibung des Sozialhilfeverbandes Linz-Land<p></p>(§ 8 Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001, § 9 Oö. GDG 2002 i.d.g.F.)<p></p>Sie sind sozial eingestellt, engagiert und teamorientiert, arbeiten gerne mit und für pflegebedürftige Menschen in modernen Betreuungs- und Wohneinrichtungen und haben die entsprechende Qualifikation, dann bewerben Sie sich beim Sozialhilfeverband Linz-Land für die Position: 1 Küchenhilfskraft (m./w.) (Nachfolgeregelung) <p></p><p></p>Zentrum für Betreuung und Pflege Hörsching<p></p>Teilzeitbeschäftigung 20 Wochenstunden <p></p>Entlohnung GD 25 <p></p>Brutto mind. € 2.398,60 inkl. Zuschlag (auf Vollzeitbasis)<p></p>Dienstantritt: September 2026<p></p><p></p><p></p>Aufnahmevoraussetzungen:<p></p>- Mindestalter 16 Jahre<p></p>- Reinlichkeit, Ordnungsliebe und selbständiges Arbeiten<p></p>- Erfahrung im Küchendienst erwünscht<p></p>- Bereitschaft zur Teamarbeit<p></p>- Verständnis im Umgang mit älteren Menschen<p></p>- Bereitschaft zur Leistung eines unregelmäßigen Turnusdienstes mit Wochenend- und Feiertagsdienst<p></p> (Montag bis Sonntag von 6 Uhr bis 19 Uhr) <p></p>- Bereitschaft zur Absolvierung des Modul 1 lt. Dienstausbildungssystem Oö. GDG 2002 <p></p><p></p>Aufgaben:<p></p>- Mithilfe bei der Speisenzubereitung und -portionierung<p></p>- Geschirr- und Küchenreinigung<p></p>- Speisesaalservier- und -Reinigungsdienst<p></p><p></p>Benefits:<p></p>- Entlohnung nach dem OÖ- Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 inklusive Anrechnung von Vordienstzeiten (Besoldungsdienstalter)<p></p>- Haushalts- Schul- und Kinderbeihilfe/-zulage, bzw. sonstige Zulagen<p></p>- Flexible Arbeitszeitmodelle abgestimmt auf individuelle Bedürfnisse und Zeitbonus<p></p>- KFG Versicherung<p></p>- Externe Aus- und Weiterbildungen- Höherqualifizierungen mit Kostenübernahme-Anrechnung der Zeiten und Reisekostenrückvergütung<p></p>- Gesundes und vergünstigtes Essen<p></p>- Gute Erreichbarkeit/Verkehrsanbindungen der Dienststellen, gratis Parkplätze<p></p><p></p>Auswahlverfahren:<p></p>- Vorstellungsgespräch und ev. schnuppern in der jeweiligen Dienststelle<p></p><p></p>Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen:<p></p>- die österreichische Staatsbürgerschaft oder EU/EWR-Bürger oder Schweizer Staatsbürgerschaft<p></p>- die persönliche, gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung<p></p>- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift<p></p>- männliche Bewerber: abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst<p></p>- es werden nur vollständig vorgelegte Bewerbungsunterlagen berücksichtigt (bei fremdsprachigen Dokumenten beglaubigte deutschsprachige Übersetzung)<p></p><p></p>Allfällige Kosten (Fahrtspesen usw.) im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt,<p></p>Aufnahmen erfolgen in einem Vertragsbedienstetenverhältnis zum Sozialhilfeverband Linz-Land.<p></p><p></p>Bewerbungen sind schriftlich unter der Benützung der aufgelegten Bewerbungsbögen (bzw. Download unter<p></p>https://www.svhLL.at) an den Sozialhilfeverband Linz-Land - Geschäftsstelle - zu richten.<p></p><p></p>Bewerbungsbögen erhalten Sie in der<p></p><p></p>Geschäftsstelle des Sozialhilfeverbandes Linz-Land,<p></p>Amtsgebäude der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land,<p></p>Kärntnerstr. 16,<p></p>3. Stock, Zimmer E 308,<p></p>4020 Linz<p></p>Tel.-Nr. 0732/69414-66315<p></p><p></p>in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr. Das Mindestentgelt für die Stelle als Küchenhilfskraft (m./w.) (Nachfolgeregelung) beträgt 2.398,60 EUR brutto pro Monat auf Basis Vollzeitbeschäftigung.